Urkunden für Chormitglieder
Das Kirchenchorwerk der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens verleiht Urkunden an langjährige Chormitglieder.
Die Gedenkblätter werden kostenlos ausgestellt, müssen aber rechtzeitig - spätestens 6 Wochen vor dem geplanten Überreichungstermin - bei der Geschäftsstelle beantragt werden.
Aktive Sängerinnen und Sänger unserer Kirchenchöre können für 25, 40, 50 und 60 Jahre Chorzugehörigkeit geehrt werden.
Ab dann werden weitere Urkunden in Abständen von 5 Jahren verliehen.
Folgende Zuständigkeiten gibt es:
- 25 Jahre - Kirchenmusikdirektor des Kirchenbezirkes
- 40 Jahre - Landesobmann des Kirchenchorwerkes
- 50 Jahre - Landesbischof der Ev.-Luth. Landeskirche
- ab 60 Jahre - Landesobmann des Kirchenchorwerkes
Chorjubiläen
Zu Chorjubiläen werden Grußworte vom Landesobmann verfasst. Diese sind rechtzeitig bei der Geschäftsstelle zu erbitten.
Bei Chorjubiläen von 100 Jahren (oder mehr) kann der Chor bei der Geschäftsstelle ein Schmuckblatt bestellen.
Außerdem kann die Zelterplakette beantragt werden, die vom Bundespräsidenten verliehen wird.
Dieser Antrag muss bis zum 1. Juni des vorangehenden Jahres bei der Geschäftsstelle eingegangen sein,
die dazu notwendigen Unterlagen müssen daher frühzeitig angefordert werden.