Das Kirchenchorwerk der Landeskirche fördert gezielt
Projekte Neuer Kirchenmusik von überregionaler Bedeutung
Die Förderung kann sich auf die Komposition neuer Werke und/oder auf deren Aufführung beziehen. Bei der Förderung von Kompositionen muss deren Aufführung gesichert sein.
Die Mittel des Fonds können auch für die Vergabe eines Kompositionsauftrags durch das Kirchenchorwerk selbst bzw. für einen von ihm ausgeschriebenen Kompositionswettbewerb eingesetzt werden.
Kriterien für die Förderung:
Die geförderten Werke haben einen klaren Bezug zur christlichen Verkündigung.
Bei der Vergabe werden sowohl gemeindepraktisch nutzbare Formen als auch Werke hohen künstlerischen Anspruchs berücksichtigt.
Die Werke werden in kirchlichen Veranstaltungen aufgeführt (Veranstalter sind Mitglieder des Kirchenchorwerks)
Es muss ein Antrag auf Förderung eines Projektes an den Werkrat gestellt werden (s. u.). Zur Antragstellung sind Mitglieder des Kirchenchorwerks berechtigt.
Antragsstellung und Abrechnung:
Der Antrag muss in schriftlicher Form vorliegen. Zum Antrag gehören eine Projektbeschreibung (Exposé, inhaltliche Beschreibung) sowie ein Kosten- undFinanzierungsplan. Es kann das Formular des Kirchenchorwerks verwendet werden.
Wenn ein Projekt durch das Kirchenchorwerk gefördert wird, muss nach dessen Durchführung eine Abrechnung erfolgen.
Fördergrenze:
Über die Höhe der Förderung entscheidet der Werkrat auf Grund der Bedeutung und Größenordnung des Projekts sowie der vorhandenen Möglichkeiten. Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.