Satzung

Das Kirchenchorwerk hat seit 2026 eine neue Satzung. Damit wurde die alte Verordnung von 2003 (davor: 1973) außer Kraft gesetzt.
Die Satzung regelt unter anderem die Aufgaben des Werkrates, die Tätigkeit des Landesobmanns und alle finanziellen Fragen.

Die aktuelle Fassung finden Sie im Amtsblatt Nr. 4

Außerdem wird die Satzung in Kürze in der Rechtesammlung der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens veröffentlicht. Der Link dazu wird hier bekanntgegeben.