Förderprogramme (bundesweit)

Über gottesdienstliches Handeln hinaus ist das Singen im Chor als kulturelle Ausdrucksform ein wichtiger Teil der Identität unserer Gesellschaft. Es prägt sie. Und während die Politik darüber diskutiert, ob Kultur als Staatsziel im Grundgesetz verankert werden soll oder nicht, ist der Staat – nicht zuletzt durch UNESCO-Übereinkommen – längst verpflichtet, sein lebendiges Kulturerbe zu erhalten, zu pflegen und zu fördern. In Deutschland ist das zuallererst eine Aufgabe der einzelnen Bundesländer. Doch auch die Bundesregierung unterstützt die Kultur an zahlreichen Stellen mit enormen Beträgen.

Nachfolgend stellen wir die aktuell wichtigsten Förderprogramme des Bundes für Chöre in einem Überblick vor:

 ►Neustart Amateurmusik
►Impuls,
►Musik für alle!
►Sonderfonds des Bundes 
und
 ►Aufholpaket.

Darüber hinaus kann aber immer auch ein Blick auf die Förderlandschaft im jeweiligen Bundesland vielversprechend sein.

Staatliche Fördergelder sind ausdrücklich auch für kirchliche Chöre zugänglich. Der CEK möchte hier ermutigen: Erkunden Sie die Möglichkeiten, Fördermittel für ihre musikalische Arbeit zu erhalten, lassen Sie sich qualifiziert beraten und stellen Sie schließlich Anträge auf Fördergelder! Ja, das erfordert insbesondere für Ungeübte einige Anstrengungen. Doch gute Beispiele erfolgreich geförderter Singprojekte in evangelischen Gemeinden zeigen, dass es sich lohnen kann.

Ausfürhliche Informationen hier auf der Website des Chorverbandes der Chöre in der Evangelischen Kirche Deutschland (CEK).

Mit Markus von Amsberg steht im CEK ein Ansprechpartner zur Verfügung, der sich auskennt, wie diese Förderprogramme und kirchliche Belange zusammen­passen, der gute Tipps parat hat und im Zweifel weiß, an welcher Stelle es Hilfe gibt.
Kontakt: 0172 / 3008234, marcus.amsberg@choere-evangelisch.de