Schwerpunkte:
– Projekte, an denen mindestens zwei Kirchgemeinden beteiligt sind und die Zusammenarbeit von Kurrenden und Jugendchören fördern (beinhaltet auch mindestens zwei Aufführungen)
– Missionarische Projekte, die kirchenmusikalische Kinder- und Jugendarbeit z. B. in Schulen, Stadtteilen usw. sichtbar machen
– Projekte, die die Vernetzung von Chorleitern im Kinder- und Jugendchorbereich befördern und deren Fortbildung
– generationsübergreifende Projekte
– ökumenische Projekte
Kriterien für die Förderung:
– Die geförderten Werke haben einen klaren Bezug zur christlichen Verkündigung.
– Es muss ein Antrag auf Förderung eines Projektes an den Werkrat gestellt werden (s. u.). Zur Antragstellung sind Mitglieder des Kirchenchorwerks berechtigt.
Antragsstellung und Abrechnung:
– Der Antrag muss in schriftlicher Form vorliegen. Zum Antrag gehören eine Projektbeschreibung (Exposé, inhaltliche Beschreibung) sowie ein Kosten-und Finanzierungsplan. Es kann das Formular des Kirchenchorwerks verwendet werden.
– Wird ein Projekt durch das Kirchenchorwerk gefördert, muss nach dessen Durchführung eine Abrechnung erfolgen.
Fördergrenze:
– Über die Höhe der Förderung entscheidet der Werkrat. Auf Grund der begrenzten Mittel ist eine Förderung bis zu 20% der Gesamtausgaben (maximal 500,- €) möglich. Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.